Allgemeine Geschäftsbedingungen von CS Elektrotechnik
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer ANGEBOTE. Sie werden im Falle der Beauftragung Vertragsbestandteil. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) haben keine Gültigkeit, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich
vereinbart wird.
1. EIGENTUMSVORBEHALT
Die installierten Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der CS ELEKTROTECHNIK bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag mir
gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche solange diese nicht als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes anzusehen sind.
2. VERGÜTUNG
Wünscht der AG Änderungen oder nicht vereinbarte Leistungen, ist die Ausführung von der Vereinbarung eines neuen Preises unter
Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten für geänderte Leistungen bzw. einer besonderen Vergütung für zusätzliche Leistungen
abhängig zu machen. Die Zahlung einer Vergütung ist nicht davon abhängig, dass die CS ELEKTROTECHNIK eine geänderte oder besondere
Vergütung vor Ausführung der Leistungen ausdrücklich verlangt. Dies gilt auch ausdrücklich für Fest- oder Pauschalpreisvereinbarungen.
Nachlässe auf Vertragspreise gelten ohne besondere Vereinbarung nicht für Nachtragsleistungen.
Soweit Planungs- oder sonstige Kosten in die Preise eingerechnet sind, gilt Folgendes: Ermäßigen sich auszuführende Leistungen gegenüber
den Mengenansätzen im Leistungsverzeichnis/Angebot, ist die CS ELEKTROTECHNIK berechtigt, anteilige Planungs- oder sonstige Kosten für
die nicht zur Ausführung gekommenen Leistungen geltend zu machen.
Für Leistungen, die die CS ELEKTROTECHNIK ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, steht dieser eine
Vergütung zu, wenn der AG die Leistungen nachträglich anerkennt oder die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren und
dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen.
Wird die Vergütung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung vor Ausführung nicht vereinbart, wird diese unter Berücksichtigung der
durch die Änderung verursachten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage der Kalkulation der vertraglichen Leistung berechnet.
Die CS ELEKTROTECHNIK kann Sicherheit gem. § 648 a BGB auch für solche Leistungen verlangen, die nicht Bauleistungen sind.
3. AUSFÜHRUNG
Der AG hat das Baugrundstück und/oder die (bauliche) Anlage so zur Verfügung zu stellen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden
können und stellt den notwendigen Freiraum zur Verfügung.
Der AG wird für die auszuführenden Leistungen alle erforderlichen Ausführungs- und Montagepläne rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die CS
ELEKTROTECHNIK benennt einen verantwortlichen Bauleiter. Dieser ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt.
Der AG ist verpflichtet, auf Anfrage ebenfalls einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der zur Beauftragung von Nachträgen,
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigt ist.
Die CS ELEKTROTECHNIK ist berechtigt, Leistungen oder Teile hiervon an Nachunternehmer zu übertragen.
4. TERMINE
Eine im Einzelfall vereinbarte Ausführungsfrist gilt nur dann als Vertragsfrist, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Dasselbe gilt für
Zwischentermine.
Ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nicht verbindlich, wenn die Einhaltung durch Umstände, die die CS ELEKTROTECHNIK
nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen, Plänen etc.
anzusehen, die zur Vertragsdurchführung notwendig sind.
Der AG hat in Fällen des Verzuges nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender
schriftlich vereinbart war und der AG nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem
Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. Dieser Anspruch entfällt, wenn er bei der Abnahme nicht vorbehalten wird.
5. ABNAHME
Nach Fertigstellung der Leistungen hat der AG auf Verlangen die Abnahme unverzüglich durchzuführen. Sie kann nur wegen wesentlicher
Mängel des Werkes bis zu deren Beseitigung verweigert werden. Wird eine förmliche Abnahme nicht verlangt, gilt das Gewerk mit Ablauf
von 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung oder der Schlussrechnung als abgenommen.
Verweigert der AG die Abnahme unberechtigterweise, gilt die Abnahme mit dem Tag der unberechtigten Abnahmeverweigerung als erfolgt.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Werkleistungen betragen 5 Jahre, sofern es sich um Arbeiten an Bauwerken im rechtlichen Sinne
(Neubau oder Nutzungsänderung) handelt. Für alle übrigen Arbeiten werden 2 Jahre als Gewährleistung vereinbart.
Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit
Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen bei mängelfrei hergestellten Leistungen keinen
Sachmangel dar.
Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und
Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre, wenn sich der AG dafür entscheidet, der CS
ELEKTROTECHNIK die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
Für Leuchtmittel, Vorschaltgeräte sowie andere Verschleißteile beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Monate ab
Inbetriebnahme der installierten Leistung.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Ist die CS ELEKTROTECHNIK zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch
Neuherstellung des Werkes erbringen.
Der für Fehlersuchzeit entstehende und zu belegende Aufwand wird dem AG in Rechnung gestellt und ist vom AG zu bezahlen, wenn
• der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte und ein solcher Fehler
objektiv auch nicht vorhanden ist, oder
• der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt.
• keine Gewährleistung vorliegt.
7. HAFTUNG AUF SCHADENERSATZ
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der CS ELEKTROTECHNIK
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die CS
ELEKTROTECHNIK nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der CS ELEKTROTECHNIK, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal
zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
8. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der CS ELEKTROTECHNIK zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die CS ELEKTROTECHNIK
hat Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Leistungs- oder Baufortschritt. Abschlagszahlungen werden binnen 14 Kalendertagen nach
Zugang der Aufstellung fällig. Die Schlusszahlung wird nach Prüfung und Feststellung unserer vorgelegten Schlussrechnung, spätestens
innerhalb von einem Monat nach Zugang, fällig.
Befindet sich der AG mit einer Zahlung in Verzug, hat die CS ELEKTROTECHNIK Anspruch auf Verzugszinsen gem. § 288 BGB.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne oder mehrere dieser Angebotsbedingungen oder sonstigen Bestandteile unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Falls der AG Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer VERKAUFSBEDINGUNGEN. Sie werden im Falle der Beauftragung Vertragsbestandteil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) haben keine Gültigkeit, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien
schriftlich vereinbart wird.
1. EIGENTUMSVORBEHALT
Die installierten Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der CS ELEKTROTECHNIK bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag mir
gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche
Ist der Kunde Unternehmer so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass
die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der
Rechnungswerte der CS ELEKTROTECHNIK bereits jetzt an mich abgetreten werden.
2. ÜBERGABE, ABNAHME UND ANNAHMEVERZUG
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist die CS ELEKTROTECHNIK berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu
setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu
beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der CS ELEKTROTECHNIK, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann die CS ELEKTROTECHNIK 25 % des vereinbarten Preises
ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen
(Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
3. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Mängelansprüche gegenüber Privatpersonen (Verbrauchsgüterkauf) für verkaufte neue Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei
gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache.
Ist der Kunde Unternehmer gelten für Mängelansprüche 1 Jahr seit Ablieferung der Sachen, bei gebrauchten Gegenständen werden
Mängelansprüche ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gerügt werden,
ansonsten ist die CS ELEKTROTECHNIK von der Mängelhaftung befreit. Gegenüber Unternehmern gilt HGB § 377
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, stehen ihm die gesetzlichen Recht mit folgender Einschränkung zu:
• Die CS ELEKTROTECHNIK ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache erbringen.
• Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich ist.
4. HAFTUNG AUF SCHADENERSATZ
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der CS ELEKTROTECHNIK
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die CS
ELEKTROTECHNIK nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der CS ELEKTROTECHNIK, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal
zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der CS ELEKTROTECHNIK ohne Umsatzsteuer. Diese wird gemäß den gesetzlich geltenden
USt.-Sätzen separat ausgewiesen
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Übergabe der Gegenstände in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur
möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Wird Rechnungsstellung vereinbart so sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug kontowirksam auf die in der
Rechnung angegebenen Kontoverbindungen zahlbar.
6. GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer REPARATUR- UND KUNDENDIENSTBEDINGUNGEN. Sie werden im Falle der Beauftragung
Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) haben keine Gültigkeit, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich
zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird.
1. EIGENTUMSVORBEHALT
Die installierten Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der CS ELEKTROTECHNIK bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag mir
gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche
Ist der Kunde Unternehmer so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die
Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der
Rechnungswerte der CS ELEKTROTECHNIK bereits jetzt an mich abgetreten werden.
Der CS ELEKTROTECHNIK steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz
gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
2. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Arbeitsleistungen im Zuge von Reparaturen beträgt 6 Monate, für dabei verwendetes und
eingebautes oder ausgetauschtes Material beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Für vom Kunden bereit gestelltes Material wird weder
auf das Material noch auf die Arbeitsleistung Gewährleistung gegeben. Für Beleuchtungsanlagen und Leuchtmittel gelten 6 Monate
Gewährleistungsfrist.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge
zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht.
Ist die CS ELEKTROTECHNIK zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch
Neuherstellung des Werkes erbringen.
3. HAFTUNG AUF SCHADENERSATZ
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der CS ELEKTROTECHNIK
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die CS
ELEKTROTECHNIK nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der CS ELEKTROTECHNIK, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal
zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
4. KOSTEN FÜR DIE NICHT DURCHGEFÜHRTEN AUFTRÄGE
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – auch im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende
Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
• der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
• der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
• der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
• die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei
gegeben sind.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der CS ELEKTROTECHNIK zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Übergabe der Gegenstände in einer Summe zahlbar.
Wird Rechnungsstellung vereinbart so sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug kontowirksam auf die in der Rechnung
angegebenen Kontoverbindungen zahlbar.
6. GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
CS Elektrotechnik
Stavros Christopoulos
Burgholzstr. 25
70376 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 50 420 718
Fax: +49 (0) 711 50 420 713
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